ADFC fordert Gleichberechtigung von Fuß- und Radverkehr bei Sperrungen

ADFC Ludwigsburg Stadt appelliert an die Straßenverkehrsbehörde, bei Genehmigungen von Baustellen konsequenter auf gleichberechtigte Behandlung des Fuß- und Radverkehrs zu achten.

In der letzten Zeit ist regelmäßig aufgefallen, dass zu Gunsten des KFZ-Verkehrs für Fuß- und Radverkehr lange und umständliche Wege in Kauf genommen werden. Der ADFC weist darauf hin, dass sich oft in solchen Details entscheidet, ob die Alternative zur Autofahrt attraktiv und zuverlässig ist.

Neben der Hauptfeuerwache auf der Heilbronner Straße wurde im Juli 2023 ein Hausabriss begonnen und dazu der Gehweg vollständig gesperrt. Fußgänger und Radfahrer aus Richtung Eglosheim müssen seither zweimal die Heilbronner Straße / B27 queren, was bekanntermaßen zu sehr langen Wartezeiten führt. Aus Eglosheimer Sicht ist die Achse entlang der B27 zwar nicht besonders schön zu Fuß oder Rad aber eine schnelle, zweckmäßige und viel genutzte Alltags-Verbindung z.B. zum Marstall-Center, BlühBa oder nach Hoheneck. Die Straßenverkehrsbehörde meldet letztes Jahr dazu, dass die volle Sperrung aus Sicherheitsgründen erfolgt ist und nur ein kleiner Umweg nötig ist, der für die Gesundheit in Kauf genommen werden muss. Es sei eine befristete Sperrung bis Ende Juli 2023 hieß es im letzten Jahr.

Aktuell werden von dem Gebäude noch die letzten Haufen Bauschutt zusammengekehrt – der Bauzaun steht noch immer und die Sperrung ebenfalls. Auf die erneute Nachfrage von Seiten des ADFC heißt es nur nüchtern, dass eine Verlängerung der Sperrung beantragt wurde. Faktisch ist damit aber eine Sperrung für eine vorgeblich (unrealistisch) kurze Zeit genehmigt und dann deutlich länger beibehalten worden. „Die starken Einschränkungen des Fuß- und Radverkehrs hätten von vornherein nicht so genehmigt, zu mindestens aber nicht so lange aufrechterhalten werden dürfen. Das bestätigt uns in der Forderung, bereits bei der Genehmigung von Baustellen mit Sperrungen auf eine Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer zu achten“ sagt Ulrike Rzymann, Vorständin des ADFC Ludwigsburg-Stadt. Immerhin fährt der Autoverkehr an dieser Stelle seither durchgehend völlig ungehindert. Je länger und unzumutbarer die Umwege, desto größer ist die Gefahr, dass sich Radfahrerinnen und Fußgänger nicht daran halten und es zu gefährlichen Situationen kommt.

Der ADFC Ludwigsburg bittet die zuständige Genehmigungsbehörde darum, dringend und mit Nachdruck wieder eine annehmbare Verkehrsführung für Rad- und Fußverkehr zu veranlassen. Die „Sicherheitsgründe“ wie während des Hausabrisses sind schon lange nicht mehr gegeben. Stattdessen besteht aktuell und schon seit längerem ein angenehm großer Arbeitsraum für das Abbruchteam, den aber der Fuß- und Radverkehr dort mit seinem sowieso schon zu engen Raum bezahlen müssen. „Das war von Beginn an eine nicht gleichberechtigte Lösung und ist heute erst recht nicht weiter tragbar!“ so Ulrike Rzymann weiter. „Der Umweg ist kein kleiner, sondern ein langer und unangenehmer an einer verkehrsreichen Straßenkreuzung.“ 
Weiterhin fordert der ADFC, dass zukünftig bei solchen Genehmigungen von Sperrungen zu Lasten des Rad- und Fußverkehrs in der Argumentation der Straßenverkehrsbehörde mehr Gewicht auf der Leichtigkeit des Rad- und Fußgängerverkehrs gesetzt wird. Es hat leider immer wieder den Anschein, dass Lösungen für Umleitungen sehr einseitige Einschränkungen verursachen - auch im Fahrradklimatest hat die Stadt hier sehr schlechte Noten bekommen.
Vor dem Hintergrund von vielen und großen auf die Stadt zukommenden Baustellen im Straßenraum ist es dem ADFC ein sehr wichtiges Anliegen, dass in diesem Punkt ein Umdenken stattfindet.
Vor dem Hintergrund der von den Gemeinderäten beschlossenen angestrebten Klimaneutralität für 2035 wiederum darf dieses Umdenken zu einem „ab jetzt anders an die Sache herangehen“ kein langwieriger Prozess sein. Es müsste selbstverständlich und unmittelbar sein, denn jede Einschränkung im Bereich von Fuß- und Radverkehr verhindert die angestrebte Verschiebung hin zu mehr nicht motorisierter Mobilität.


https://ludwigsburg.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fordert-gleichberechtigung-von-fuss-und-radverkehr-bei-sperrungen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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