Zwischenbilanz zum Stadtradeln

DAS RAD KOMMT - MIT SICHERHEIT!

So lautet der Slogan des ADFC BW in einer aktuellen Kampagne. Pünktlich zum Start des diesjährigen Stadtradelns möchte der ADFC Ludwigsburg diesen Spruch aufgreifen und seine Relevanz für die Barockstadt erläutern. Seit fast 2 Wochen läuft nun wieder das Stadtradeln in Ludwigsburg und viele Menschen versuchen, noch mehr als sonst schon, das Radfahren in ihren Alltag zu integrieren. Es sind ca. 90 aktive Teams für Ludwigsburg unterwegs, von denen schon einige mehrere Tausend Kilometer klimafreundlich „erfahren“ haben. Der Allgemeiner deutscher Fahrrad Club ADFC hat ganzjährig ein Auge auf den Zustand der Radinfrastruktur und die Belange der Radfahrer und möchte vor dem Hintergrund der Aktion Stadtradeln auf die Wichtigkeit des Radverkehrs für Ludwigsburg hinweisen und für dessen Unterstützung auf allen Ebenen werben.

Radverkehr ist ein Teil der Lösung

Angesichts der Brisanz des drohenden Klimawandels muss nach Ansicht des ADFC Ludwigsburg ein Wechsel zu mehr Radverkehr als ein Teil der Lösung verstanden werden, darf aber auch nicht zu klein gedacht werden. Allzu häufig wird der notwendige Wechsel erschwert oder hinausgezögert. Radverkehrsförderung muss groß gedacht werden und systematisch. Dabei ist der vor kurzem vom ADFC Bundesverband vorgestellte Vorschlag zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine wichtige Grundlage. Aber es muss eben auch auf lokaler Ebene eine Akzeptanz geben und vielleicht müssen eben hier und dort ein paar alte Zöpfe abgeschnitten und die Finanzierung der Radverkehrsförderung gestärkt werden.

Wenn wir also ein bisschen größer denken, anstatt im ewigen Klein-Klein von hier und dort ein paar wenigen wegfallenden Parkplätzen zu diskutieren, dann könnten größere Veränderungen angegangen werden wie z.B. intelligenteEINBAHNSTRAßENSYSTEME analog dem Superblock-Modell in Barcelona, die mehr Platz für Rad- bzw. Fußwege sowie den öffentlichen Personennahverkehr schaffen können. So lässt sich die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum steigern. Die Tatsache, dass unsere Städte eben schon gebaut sind und der Platz beschränkt ist, kann so kreativ überwunden werden. MICRO-FAHRRADPARKHÄUSER auf Stellplätzen in städtischen Wohnsiedlungen können Radfahren deutlich niederschwelliger machen, wo das Rad sonst umständlich im Keller verstaut werden muss, während das Auto praktisch auf der Straße parken darf. Ein einfach zugängliches FAHRRADPARKHAUS direkt am oder im Bahnhof von beiden Seiten sollte eine Selbstverständlichkeit sein in einer Stadt dieser Größe, nicht eine Notlösung im Hinterhof um die Ecke. Hier sollte sich ein einzelner Investor nicht einer so wichtigen städtischen Entwicklung widersetzen, sondern sich seiner Verantwortung für die Stadt stellen und mitwirken an den erforderlichen Veränderungen. Weiter sind durchgängige Radwegführungen und -beschilderungen kurzfristig und mindestens auf allen schon vor so langer Zeit beschlossenen Radrouten zwingend erforderlich. Allerdings findet Radverkehr nicht allein auf Routen, sondern in der Fläche statt und somit ist ein Radroutensystem eben nur ein Teil der Lösung und erfordert zusätzlich auch Veränderungen in der Fläche. Und zu Guter Letzt sind die Planungen für RADSCHNELLWEGE in Richtung Waiblingen, Bietigheim und Stuttgart schnellstmöglich umzusetzen und sollten pro-aktiv von allen beteiligten Städten unterstützt werden. Der ADFC erwartet hier von der Stadt Ludwigsburg mehr Engagement und Initiative.

Mehr Tempo heißt mehr Priorität

In den vergangenen Monaten gab es mehrere Fahrraddemos (Kidical Mass, FridaysForFuture), die zeigen, dass es schon viele motivierte Radlerinnen und Radler in LB gibt. Leider zeigt sich auch, dass es zwar auch viele motivierte Ansatzpunkte in der Verwaltung gibt, die Zahl der Radelnden weiter zu steigern, aber allzu oft bei einer Veränderung zu mehr Radverkehrsfreundlichkeit und Fahrradgleichberechtigung die Straßenverkehrsbehörde ihren Ermessensspielraum in alter Weise zugunsten des Autoverkehrs ausübt. Auch kontroverse Diskussionen im Gemeinderat blockieren immer wieder einmal fahrradfreundlichere Lösungen. Daher möchte der ADFC an die Gemeinderäte der Stadt und des Landkreises appellieren, mehr Offenheit für pro-aktive und weitreichende Radverkehrsförderung zu zeigen! Ein stärkeres Bekenntnis zur nötigen Radverkehrsförderung wird auch durch eine bessere Finanzierung ausgedrückt. Die Bundesregierung hat 2020 empfohlen, dass fahrradfreundliche Kommunen 13-18 Euro/ Kopf und Jahr ausgeben sollen, Vorreiter sogar 18-19 Euro. Kopenhagen gab 202 übrigens 35 Euro/Einwohner und Jahr aus. Nur mit einer adäquaten Finanzierung wird Ludwigsburg in einem sinnvollen Zeitrahmen den eigenen Ansprüchen an mehr klimafreundliche Mobilität, mehr Sicherheit für den Radverkehr und damit eben auch den Klimaschutzzielen von Stadt und Landkreis gerecht. Mehr Radverkehr ist in unser aller Interesse. In diesem Sinne: Das Rad kommt - mit Sicherheit!


https://ludwigsburg.adfc.de/pressemitteilung/zwischenbilanz-zum-stadtradeln

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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